Wohnsitzpflicht ist Freiheitsberaubung

 12.01.2016

Wohnsitzpflicht ist Freiheitsberaubung

Medizinische Flüchtlingshilfe fordert Rückkehr zu einer Rechtsstaatskultur

Nicht erst seit Jahresbeginn überbieten sich PolitikerInnen der CSU und bisweilen auch von CDU und Linkspartei mit verfassungsfeindlichen Vorschlägen zur Abwehr von Menschen in Not an den deutschen und europäischen Außengrenzen. Gesetze werden im Eiltempo verschärft, mit dem Ziel Geflüchteten hier in Deutschland das Leben schwer zu machen; und nicht nur im rechtsradikalen Sumpf, in AfD und bei selbsternannten Abendlandrettern drängen rassistisch motivierte Verfassungsfeinde darauf, Flüchtlinge und MigrantInnen möglichst wieder aus Deutschland und Europa heraus zu ekeln.

„Die Würde des Menschen ist dabei längst antastbar geworden“, erklärt Knut Rauchfuss für den Vorstand der Medizinischen Flüchtlingshilfe. „Nun stimmt wohl auch Sigmar Gabriel in den Chor jener ein, denen die Erniedrigung von Flüchtlingen mehr gilt, als der Geist des Grundgesetzes“, so Rauchfuss weiter: „Menschen, die bereits als Flüchtlinge anerkannt wurden, den Wohnort zu diktieren, ist nichts anderes als staatlich organisierte Freiheitsberaubung und erinnert eher an den Ungeist des südafrikanischen Apartheidstaates als an einen demokratischen Rechtsstaat.“

Gabriel hatte am Sonntagabend gefordert, die Bundesrepublik solle anerkannten Flüchtlingen künftig ihren Wohnort vorschreiben. Die MFH verwahrt sich gegen die Überbietungslogik, die mittlerweile die öffentliche Abwehrdebatte bestimmt. Sie fordert entschieden die Einhaltung von Menschenrechten und die Rückkehr zum Rechtsstaatsprinzip in der Flüchtlingspolitik.

Christian Cleusters, Tel. 0234/ 9128846, Mail. c.cleusters@mfh-bochum.de