Die Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. unterhält ein Trauma-Therapiezentrum und ist seit ihrer Akkreditierung 2008 als eines von vier deutschen Zentren beim Internationalen Dachverband der Therapiezentren für Folterüberlebende (IRCT) auch international als Therapiezentrum anerkannt.
Der integrierte Ansatz erlaubt es der MFH, ihre Klient*innen ganzheitlich zu betreuen und Überlebende entsprechend der Gesamtheit ihrer Belange zu unterstützen. Dazu stellt die MFH spezielle Angebote zur Versorgung von Frauen, Männern, Kindern, Familien und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen bereit.
Unsere psychosoziale Arbeit mit Überlebenden von schweren Menschenrechtsverletzungen unter den Geflüchteten zeigte, dass in zahlreichen Fällen die fortdauernde Straflosigkeit schwerer Menschenrechtsverletzungen in den Herkunftsländern den therapeutischen Prozess negativ beeinflusste. Wir erkannten Straflosigkeit als ein wichtiges Hindernis für die erfolgreiche Bearbeitung traumatischer Erfahrungen bzw. als Grundlage einer Re-Traumatisierung. Daher wird die unmittelbare psychosoziale Arbeit seit 2001 ergänzt durch den Arbeitsbereich „Gerechtigkeit heilt“, der sich dem internationalen Kampf gegen die Straflosigkeit schwerer Menschenrechtsverbrechen widmet, um so nachhaltig zur Rehabilitation Überlebender von Folter, Gewalt und Krieg beizutragen.
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Arbeitsbereiche
Sozialdienst für Geflüchtete
Der Flüchtlingssozialdienst bietet kostenlose und anonyme Beratung und Unterstützung für Geflüchtete und ihre Familienangehörigen an.
Sozialdienst für UMF
Die MFH bietet einen Dienst zur spezifischen psychosozialen Betreuung und Asylverfahrensberatung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) an.
Medizinische Vermittlung
Unser Team von ehrenamtlichen Helfenden vermittelt in Sprechstunden Geflüchteten und Migrant*innen, die über keinen bzw. über unzureichenden Krankenversicherungsschutz verfügen, Termine mit fachkundigen Ärzt*innen, die kostenlos und anonym behandeln.
Psychotherapie und Beratung
Die MFH bietet in ihrem Therapiezentrum Überlebenden von Folter und Krieg und ihren Familienangehörigen kostenlose und anonyme psychotherapeutische Unterstützung und Beratung an und unterstützt die Klient*innen bei der Verbesserung ihrer Lebenssituation.
Gerechtigkeit heilt
Die MFH hat sich seit ihrem Bestehen stets auch den gesellschaftlichen Dimensionen von Krankheit und Flucht gewidmet. Die Kampagne "Gerechtigkeit heilt" verbindet Menschenrechtsarbeit mit Prävention und Therapie.
Standorte
Bochum
Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V.
Glockengarten 1, 44803 Bochum
Fax: 0234 - 904 13 81
Öffnungszeiten
Montag: 10 – 16 Uhr
Dienstag: 14 – 16 Uhr
Mittwoch: 10 – 16 Uhr
Donnerstag: 10 – 16 Uhr
Freitag: 10 – 16 Uhr
Neuaufnahme
Ausschließlich telefonisch unter:
0234 - 973 533 94
während der offenen Sprechzeiten:
Dienstags & Donnerstags 14 - 16 Uhr
Ennepe-Ruhr-Kreis
Flüchtlingsberatung Ennepe-Ruhr-Kreis
Friedrichstraße 2, 45525 Hattingen
Fax: 02324 - 921 87 50
Neuaufnahme
Ausschließlich telefonisch unter:
0234 - 973 533 94
während der offenen Sprechzeiten:
Di & Do 14 - 16 Uhr
Sozialdienst
Maria Fechter (02324 921 55 30 Mo & Fr 10-11 Uhr)
Mags Raml (02324 9218922 Mo 10-11 Uhr)
Sofia Tinikashvili (0162 1095199 Mo & Do 10-11 Uhr)
Unser Angebot
Der Flüchtlingssozialdienst bietet kostenlose und anonyme Beratung und Unterstützung für Flüchtlinge und ihre Familienangehörigen in folgenden Bereichen an:
- Beratung im Asylverfahren, bei aufenthalts- und ausländerrechtlichen Fragen, bei familiären Schwierigkeiten und bei Problemen mit der Wohnung und der Arbeit
- Begleitung zu Behörden und Institutionen
- Vermittlung zu anderen Beratungsstellen, RechtsanwältInnen, TherapeutInnen und ÄrztInnen
- Information über das deutsche Bildungssystem, die Sozialgesetzgebung und die Rechtsordnung
- Orientierung innerhalb des Lebensumfeldes und bei der Entwicklung realistischer Ziele und Lebensentwürfe
Verfolgung, Folter, sexualisierte Gewalt, Krieg und andere schwere Menschrechtsverletzungen hinterlassen bei vielen Überlebenden dauerhafte Traumatisierungen. Bei Geflüchteten können daraus, unter anderem auch durch die oftmals widrigen Lebensumstände im Aufnahmeland, chronische psychische Belastungen entstehen.
Die Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum bietet daher in ihrem Therapiezentrum Überlebenden und ihren Familienangehörigen kostenlose und anonyme psychotherapeutische Unterstützung und Beratung an und unterstützt die Klientinnen und Klienten mit ihrem psychosozialen Ansatz bei der Verbesserung ihrer Lebenssituation.
Das Angebot des Therapiezentrums in Bochum richtet sich an Geflüchtete im Ruhrgebiet und umfasst sowohl kurzfristige Kriseninterventionen, längerfristige Psychotherapien und Traumatherapien als auch Familientherapie, Gruppentherapie, Kunst- und Musiktherapie und körperbezogene Verfahren. Unser Therapieansatz ist ressourcenorientiert und sensibel gegenüber geschlechtsspezifischen und kulturellen Bedürfnissen.
Konkret
Frau D. ist heute 21 Jahre alt. Vor acht Jahren kam sie in Begleitung ihrer Eltern aus dem türkischen Teil Kurdistans nach Deutschland, nachdem das Dorf, in dem die Familie lebte, von türkischen Militärs niedergebrannt worden war. Zwei Geschwister verloren bei dem Überfall ihr Leben, zwei weitere gingen in die Berge, um sich der Guerilla anzuschließen. In Istanbul, wo die Familie vorübergehend unter falschem Namen Zuflucht gesucht hatte, wurde der Vater mehrfach verhaftet und ebenfalls der Unterstützung der PKK bezichtigt.
1993 floh die Familie weiter nach Deutschland. Sechs Jahre später wurden die Asylanträge der Familie abgelehnt. Begründung: Die Familie konnte die Inhaftierung des Vaters nicht ausreichend belegen, da sie nicht unter seiner im Asylverfahren angegebenen Identität stattgefunden hatte. Nach einer vorzeitig gescheiterten Ehe ist Frau D. heute ohne legalen Aufenthaltsstatus. Sie versteckt sich bei FreundInnen und meidet jeden unnötigen Kontakt mit der Außenwelt. Seit einigen Tagen liegt Frau D. mit hohem Fieber, Schüttelfrost, Atembeschwerden, Husten und atemabhängigen Schmerzen im Bett. Eine anfängliche Erkältungskrankheit hat sich kurzfristig rapide verschlechtert – eine Praxis aufzusuchen hat sich Frau D. nicht getraut.
Zu groß ist die Gefahr, bei den Behörden denunziert und umgehend abgeschoben zu werden. Eine Freundin ruft bei der Medizinischen Flüchtlingshilfe in Bochum an. Nach einer kurzen Untersuchung wird Frau D. umgehend an eine Praxis in ihrer Nähe überwiesen, die sich zur Zusammenarbeit mit der Medizinischen Flüchtlingshilfe verpflichtet hat. Frau D. wird kostenlos und anonym behandelt. Die Behörden erfahren kein Wort.
Herr Q. ist gerade volljährig geworden. Seit einem halben Jahr hält er sich legal in Deutschland auf. Er ist von den Söldnern der angolanischen UNITA desertiert, die ihn bereits als 12-jährigen in ihre Armee gezwungen hatten. Nach seiner Flucht hat er sofort in Deutschland einen Antrag auf politisches Asyl gestellt. Im angolanischen Bürgerkrieg hat Herr Q. nicht nur seine Jugend und seine Familie verloren. Die Explosion einer Landmine zerstörte ihm die linke Hälfte seines Gesichtes und riss ihm ein Ohr ab. Auf dem linken Auge ist er seither blind, auf dem rechten blieb ein Teil der Sehkraft erhalten.
Obgleich sein Antrag auf Asyl wenig Aussicht auf Anerkennung verspricht, ist Herr Q. verhalten optimistisch. Er kann sich nicht vorstellen, nach allem, was er erlitten hat, kein Asyl zu erhalten. Systematisch versucht Herr Q., in Deutschland ein Leben als Zivilist zu erlernen. Er trifft sich mit FreundInnen und Bekannten, lernt so gut es geht die deutsche Sprache und möchte baldmöglichst eine Ausbildung als Krankenpfleger nachholen. Doch sein sehnlichster Wunsch ist es, irgendwann eine Frau kennen zu lernen, die mit ihm zusammen eine Familie gründen mag. Doch Herr Q. ist entstellt.
Die Narben der Minenexplosion verzerren sein jugendliches Gesicht, und Herr Q. ist überzeugt, dass seine Mitmenschen sich vor ihm ekeln oder Angst vor ihm haben. Sein Versuch, die Kostenübernahme für eine kosmetische Operation durch das Sozialamt bewilligt zu bekommen, schlug fehl. Ein Gutachten des Gesundheitsamtes wies die Notwendigkeit einer Operation zurück. Denn nach dem Asylbewerberleistungsgesetz steht Herrn Q. nur dann eine medizinische Behandlung zu, wenn eine akute Notfallsituation oder die mögliche Verschlechterung einer Erkrankung dies erfordert. Als Herr Q. die Sprechstunde der Medizinischen Flüchtlingshilfe aufsucht, sind bereits die ersten Anzeichen einer deutlich depressiven Grundstimmung erkennbar.
Nach einem längeren Gespräch wird Herr Q. zunächst in eine psychologische Beratung aufgenommen. Gleichzeitig kümmern sich MitarbeiterInnen der Medizinischen Flüchtlingshilfe um Verhandlungen mit dem Sozialamt. Ein niedergelassener Psychotherapeut erstellt ein kostenloses Gutachten über den Grad der psychischen Beeinträchtigung, die Herr Q. durch die Entstellung erfährt. Nach einigen Wochen gelingt es, die Kostenübernahme zu sichern und Herrn Q. die dringend notwendige Operation zu ermöglichen.
Herr P. kommt aus dem Iran. Zu Fuß ist er über die kurdischen Berge in die Türkei geflüchtet, als seine erneute Verhaftung unmittelbar bevorstand. Bereits dreimal befand sich Herr P. in den Händen der Geheimpolizei. Das erste Mal wurde er während der studentischen Proteste 1998 verhaftet und schwer gefoltert. Jetzt wird er wegen eines systemkritischen Artikels gesucht, den er in einer selbstverlegten Zeitung unter einem Pseudonym veröffentlichte. Als die Revolutionswächter das Studentenwohnheim stürmten, war Herr P. gerade bei Freunden. Umgehend machte er sich auf den Weg, das Land in Richtung Europa zu verlassen.
Mehrere Anläufe, sich von Istanbul aus nach Deutschland schleusen zu lassen, schlugen fehl. Immer wieder wurde Herr P. von Bulgarien, Italien und der Schweiz aus in die Türkei zurückgeschoben, wo er ebenfalls einige Wochen im Gefängnis zubrachte. Beim fünften Anlauf hat Herr P. es nunmehr geschafft, die Bundesrepublik zu erreichen, wo bereits Verwandte von ihm leben. Er ist in einem Sammellager untergebracht und hat einen Antrag auf politisches Asyl gestellt.
Doch Herr P. hat große Schwierigkeiten, die erlittene Verfolgung nachzuweisen. Über seine Verhaftungen besitzt er keinerlei Dokumente, und den Beweis, dass er der Autor des Demokratisierungsaufrufes ist, aufgrund dessen die Zeitung verboten wurde, kann er nur indirekt erbringen. Die Anwältin von Herrn P. ruft die Medizinische Flüchtlingshilfe an.
Für sein Asylverfahren benötigt Herr P. ein Gutachten, das geeignet ist, den Nachweis über erlittene Folter zu dokumentieren. Herr P. stellt sich bei einem chirurgischen Arzt vor, der mit der Medizinischen Flüchtlingshilfe zusammenarbeitet und Erfahrung in der Einschätzung von Folterspuren aufweist. Im Gespräch mit einem Psychotherapeuten der Medizinischen Flüchtlingshilfe, der sich auf die Therapie von Folteropfern spezialisiert hat, erzählt Herr P. aus der Haft. Die Medizinische Flüchtlingshilfe liefert die Gutachten, die Herrn P. seine Anerkennung als Opfer politischer Verfolgung ermöglichen.
Frau V. ist seit neun Jahren deutsche Staatsbürgerin. Als sie 1974 aus Chile in die Bundesrepublik flüchtete, hätte sie niemals gedacht, dass sie nicht wieder in ihr Heimatland zurückkehren würde. Ihre beiden hier geborenen Kinder haben mittlerweile ein Hochschulstudium begonnen, und Frau V. hat ihren früheren Beruf als Laborantin wieder aufgenommen.
In den ersten Jahren nach ihrer Ankunft in Deutschland hatte sich Frau V. noch exilpolitisch gegen die Unterdrückung in ihrer Heimat engagiert, doch seit der Geburt ihrer ersten Tochter traten die Ereignisse, die sie seinerzeit nach Deutschland trieben, schrittweise in den Hintergrund. Bis zu jenem Tag im Herbst 1998, als Pinochet, der ehemalige Diktator Chiles, in London verhaftet wurde.
Gemeinsam mit anderen erstattete auch Frau V. Anzeige wegen Entführung, Folter und Vergewaltigung durch die Schergen der Diktatur. Die alten Erinnerungen wurden von neuem lebendig und erhielten mit jedem Tag der Unklarheit darüber, ob Pinochet doch ein weiteres Mal straflos davonkommen könnte, neue Nahrung.
Zuerst begannen die Alpträume und Schlafstörungen zurückzukehren, dann erfassten sie die alten Ängste auch bei Tag. Immer öfter blieb sie der Arbeit fern und konnte doch auch zuhause nicht alleine sein. Mit Psychopharmaka, die ihr von hilflosen Ärzten verschrieben worden waren, rettete sich Frau V. über den Tag, bis sie sich schließlich auf Anraten ihrer Tochter an die Medizinische Flüchtlingshilfe wandte. Die Medizinische Flüchtlingshilfe bietet in NRW eine der wenigen fachkundigen Therapiemöglichkeiten für Folteropfer. Heute nimmt Frau V. regelmäßig 14-tägig nach Feierabend dieses Angebot wahr. Psychopharmaka benötigt sie nicht mehr.
(Knut Rauchfuss)
Neuaufnahme und Beratung
Bochum und Umgebung:
Die Neuaufnahme erfolgt ausschließlich telefonisch während der offenen Sprechzeit:
Dienstag und Donnerstag: 14 - 16 Uhr
0234 - 973 533 94
Ennepe-Ruhr-Kreis:
Die Neuaufnahme erfolgt ausschließlich telefonisch während der offenen Sprechzeit:
Dienstag und Donnerstag: 14 - 16 Uhr
0234 - 973 533 94
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0234 - 913 87 43
Dienstag: 14 -15 Uhr
Medizinische Vermittlung
Email: medisprechstunde@mfh-bochum.de
Tel.: +49 (0)176 61593088
(AB, wir rufen zurück)
Email: sprechstunde@mfh-bochum.de