Bochumer Erklärung

Auf der Tagung „Gerechtigkeit heilt“ der BAfF und der MFH Bochum verabschieden die Teilnehmenden folgende Erklärung zur unmenschlichen Asylpolitik der Europäischen Union und der Verantwortung der Bundesregierung.

Mindestens 26.000 Menschen haben seit 2014 bei ihrer Flucht über das Mittelmeer ihr Leben verloren. 26.000 Menschen sind vor Krieg, Verfolgung und Gewalt geflohen und haben an Stelle von Schutz in Europa den Tod gefunden.

Dass sie die europäische Grenze nicht sicher erreichen und überqueren konnten und ihnen Seenotrettung aktiv verwehrt wird, ist nicht nur die direkte Folge, sondern vielmehr die politische Absicht der europäischen Abschottungspolitik.

Doch nicht nur im Mittelmeer, sondern überall an den EU-Außengrenzen sterben Menschen durch die europäische und damit auch deutsche Asylpolitik. Sie sterben auf unsicheren Fluchtwegen, aber auch in direkter Schutzverantwortung der EU und Deutschlands: infolge grausamer Behandlung bis hin zu Folter durch Sicherheitsorgane von EU-Mitgliedsstaaten, gewaltvoller Pushbacks, der Verweigerung der Annahme von Asylanträgen sowie ausbleibender medizinischer Versorgung.

Solche schwerwiegenden systemischen Mängel finden wir in einer Reihe europäischer Aufnahmeländer. So starb am 17. März dieses Jahres der syrische Asylbewerber Mahmoud Al Banawi im polnischen Haftzentrum Przemyṡl an einem bewusst unversorgten medizinischen Notfall und darauffolgenden Misshandlungen durch Grenzschutzbeamte.

Gleichzeitig wird bei der Versorgung unterschiedlicher Gruppen geflüchteter Menschen mit zweierlei Maß gemessen. Während die Hilfe für die Flüchtlinge aus der Ukraine deutlich macht, was menschlich erforderlich und möglich wäre, erreicht die systematische Abwehr von Flüchtlingen aus anderen Konfliktgebieten ein mittlerweile inakzeptables Ausmaß, das nun auch rechtlich legitimiert werden soll.

Aktuell werden Fluchtursachen und die Notwendigkeit asylrechtlichen Schutzes in gesellschaftlichen und politischen Diskursen massiv delegitimiert. Gleichzeitig treiben politische Verfolgung, Repression und Krieg so viele Menschen in die Flucht wie nie zuvor. Den Großteil der Unterstützung für schutzsuchende Menschen leisten die Länder des globalen Südens. Nur ein Bruchteil sucht Schutz in Europa.

Die Asylzahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von 2022 zeigen klar, dass in Deutschland Asylsuchende überwiegend schutzberechtigt sind. Die Schutzquoten des BAMF für das Jahr 2022 liegen bei etwa 72 Prozent, dazu kommen nachträgliche Anerkennungen durch Gerichte.

Immer öfter berichten die Mitgliedszentren der BAfF von Traumatisierungen ihrer Klient*innen durch schwere Menschenrechtsverletzungen nicht nur in den Herkunftsländern, sondern auch an den europäischen Außengrenzen, was asylrechtlich unberücksichtigt bleibt.

Die EU-Kommission hat Vorschläge für eine umfassende Reform des EU-Asylsystems veröffentlicht. Die Asylverfahrensverordnung und die Asyl- und Migrationsmanagementverordnung werden derzeit zwischen den EU-Mitgliedsstaaten abgestimmt. Beim Treffen der EU-Innenminister*innen am 8. Juni 2023 soll eine Einigung zu diesen Verordnungen erzielt werden.

Diese neuen Vorschläge der EU führen faktisch zur Abschaffung des Menschenrechts auf Asyl in Europa, denn Asylsuchenden wird der Zugang zu einem fairen und rechtsstaatlichen Verfahren verwehrt. Stattdessen sollen sie an den EU-Außengrenzen ein Schnellverfahren durchlaufen, die das Vorbringen von Schutzbedarfen und die Verwirklichung individueller Schutzrechte nahezu unmöglich machen.

Ein Verfahren, dass besonders vulnerable Personen erkennt und ihren Schutzbedarfen gerecht wird, ist nicht vorgesehen – obwohl die EU-Mitgliedsstaaten dazu seit nunmehr zehn Jahren verpflichtet sind. Unter diesen Voraussetzungen ist davon auszugehen, dass lediglich auf den ersten Blick offensichtliche Vulnerabilitäten wie sichtbare körperliche Behinderungen überhaupt bemerkt werden.

Die Mehrheit besonders Schutzbedürftiger, insbesondere Menschen mit schweren Traumafolgen und psychischen Erkrankungen, aber auch LSBTI-Personen, Überlebende von Folter, Menschenhandel oder schwerer sexualisierter Gewalt, bleiben dabei unsichtbar.

Aus der Erfahrung in der Arbeit mit traumatisierten Geflüchteten und Folteropfern ist bekannt, wie schwierig das Vorbringen von Gewalterfahrungen für die Betroffenen ist. Die Feststellung von Schutzbedarfen, insbesondere psychischer Traumafolgestörungen und Belastungen benötigt Zeit, Vertrauen und geschultes Fachpersonal. In dem neuen Verfahren ist zu erwarten, dass viele Geflüchtete, vor allem Traumatisierte und Folteropfer kein rechtliches Gehör für ihre Asylgründe finden.

Auch die Fiktion der Nichteinreise, verstößt massiv gegen die in der Genfer Flüchtlingskonvention verankerten Rechte indem angenommen wird, dass diese Menschen rechtlich noch gar nicht im Staatsgebiet sind und damit auch noch kein Asyl beantragen können. Doch auch diese Transiträume dürfen kein menschenrechtliches Niemandsland sein.

Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP ist bereit, diese massiven Asylrechtsverschärfungen im Wesentlichen mitzutragen und damit einen Wendepunkt in der Asylpolitik einzuleiten – aber anders, als ihn der Koalitionsvertrag versprach. Man kann sich der Auseinandersetzung mit dem Leid schutzsuchender Menschen an den europäischen Außengrenzen nicht entziehen, indem man einen Schutzwall gegen sie errichtet.

Mit der geplanten Zustimmung macht sich Deutschland direkt mitverantwortlich für die systematischen Menschenrechtsverletzungen, die durch die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten verübt werden.

Aus unserer gemeinsamen historischen und humanitären Verantwortung für unsere Mitmenschen, die Folter, Krieg und Verfolgung überleben, sind internationale Standards erwachsen, die sich in der Genfer Flüchtlingskonvention, internationaler Menschenrechtsverträge oder dem Grundgesetz rechtlich manifestiert haben.

Deutschland hat eine historische Verantwortung durch die faktische Abschaffung des grundgesetzlich garantierten Asylrechtes bereits 1992 entsorgt, nun steht auch die Abwicklung der humanitären Verpflichtungen nach internationalem Recht an.

Wir verurteilen entschieden die Arroganz, mit der die Bundesregierung bereit ist, universelle menschenrechtliche Werte zu opfern. Flucht aufgrund von Verfolgung, Krieg und Vertreibung ist eine Realität der Gegenwart und Zukunft.

Stattdessen verschließen Deutschland und die EU die Augen vor der Verantwortung, die wir weltweit für die Unantastbarkeit der Würde unserer Mitmenschen tragen. Asyl ist keine Gnade, sondern ein Menschenrecht.

Bochum, 12. Mai 2023

Diese Erklärung wurde auf der Tagung „Gerechtigkeit heilt“ 2023 der BAfF und der MFH Bochum verabschiedet.

Die Bochumer Erklärung als PDF.