MFH Bochum fordert strafrechtliche Ahndung von Fällen von Folter an den EU-Außengrenzen

Zum Internationalen Tag zur Unterstützung von Folterüberlebenden am 26. Juni

Geheime Haftlager, Misshandlungen, Erniedrigungen, Entführungen, Folter – Berichte über schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, die Geflüchtete an den EU-Außengrenzen erleben müssen, reißen nicht ab. Das Anti-Folter-Komitee des Europarats hat im März 2023 einen umfassenden Bericht veröffentlicht, der aufzeigt, dass diese schweren Menschenrechtsverletzungen systematisch begangen werden. Die Europäische Union verstößt damit massiv gegen die Antifolterkonvention der UN.

Der Bericht des Europarats zeigt, dass es an den EU-Außengrenzen geheime Haftlager gibt, in denen Geflüchtete festgehalten, misshandelt und gefoltert werden, bevor sie dann illegalerweise abgeschoben werden. Diese Lager werden von EU-Geldern finanziert und von Mitarbeiter*innen der Grenzschutzagentur FRONTEX betrieben. Niemand kontrolliert jedoch was hier genau passiert, niemand hat Zugang zu den dort festgehaltenen Personen, die Täter*innen genießen bislang absolute Straffreiheit. Die Hüter*innen der Festung Europa an der bulgarischen, italienischen, polnischen, ungarischen, kroatischen, griechischen Außengrenze verprügeln Menschen, die vor Gewalt und Unsicherheit geflohen sind. Sie bedrohen sie mit Hunden, demütigen sie, zwingen sie, die Grenze nackt zurück nach Bosnien zu überqueren. Derartige Fälle sind vielfach dokumentiert.

In Libyen, wohin Flüchtlinge durch die Küstenwachen der EU zurückgedrängt werden, landen diese in Folterlagern, wo sie inhaftiert und systematisch misshandelt werden. Aus diesen Lagern heraus werden Angehörige per Videos, die die Folterhandlungen dokumentieren zu Lösegeldzahlungen erpresst. Andere Flüchtlinge werden auf libyschen Sklavenmärkten zur Auktion angeboten. Abschiebungen in Länder, in denen Geflüchteten Folter droht, verletzen das völkerrechtlich festgeschriebene Zurückweisungsverbot, ein weiterer Verstoß der EU gegen die Antifolterkonvention.

Sowohl die geplante Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems GEAS, als auch die unzureichenden Bemühungen, Menschenrechtsverletzungen strafrechtlich zu ahnden, lassen befürchten, dass diese Gewalthandlungen gegenüber Geflüchteten sogar noch zunehmen werden.

Das Folterverbot kennt keine Ausnahmen und Folterhandlungen müssen strafrechtlich verfolgt und die Täter*innen und Verantwortlichen juristisch zur Rechenschaft gezogen werden.

Vor diesem Hintergrund fordert die MFH Bochum nicht nur die Respektierung und Umsetzung der Bestimmungen der Antifolterkonvention, sondern auch die Strafverfolgung der Verantwortlichen.

„Folter ist ein Verbrechen. Täter und Auftraggeber*innen müssen daher vor Gericht gestellt werden“ so Bianca Schmolze, Menschenrechtsreferentin der MFH Bochum.

Die MFH fordert daher:

  • den sofortigen Stopp der Verbrechen an den europäischen Außengrenzen
  • die unmittelbare Unterbindung der Folter an Flüchtlingen durch europäische Grenzschutzbehörden
  • Keine Auslieferung von Flüchtlingen an Folterstaaten wie Libyen
  • die Entschädigung aller Flüchtlinge deren Menschenrechte die EU verletzt hat
  • die Annullierung der menschenrechtswidrigen GEAS Beschlüsse und Garantie des Zugangs zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren

Strafverfolgung der Folterer in den europäischen Grenzschutzbehörden, ihrer Auftraggeber und der politisch Verantwortlichen.

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Bild: IRCT