15 Jahre faktische Abschaffung des Asylrechts in der Bundesrepublik Deutschland

  24.4.2007

15 Jahre faktische Abschaffung des Asylrechts in der Bundesrepublik Deutschland

Stellungnahme der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum e.V. zum Entwurf von Neuregelungen im Zuwanderungs- und Bleiberecht

Gesicherter Aufenthalt hat Vorrang

Vorwurf der „Zuwanderung in die Sozialkassen“ an langjährig geduldete Flüchtlinge ist ungerechtfertigt und diskreditiert die Betroffenen in der Öffentlichkeit

Am 28. März 2007 hat das Bundeskabinett nach monatelangem Streit zwischen Union und SPD zahlreiche Neuregelungen im Zuwanderungs- und Bleiberecht auf den Weg gebracht. Im Zentrum dieses Gesetzentwurfes stehen neue Bleiberechtsregeln für langjährig geduldete Flüchtlinge.
Der Entwurf sieht vor, dass geduldete Flüchtlinge, die mindestens acht Jahre – bei Familien mit Kindern sechs Jahre – in Deutschland gelebt haben, bleiben dürfen. Für die betroffenen Menschen sollen keine höheren Sozialleistungen anfallen. Voraussetzung ist, dass sie bis Ende 2009 eine Arbeit gefunden haben.
Zurzeit leben ca. 180.000 geduldete Flüchtlinge lange Jahre perspektivlos in Deutschland. Eine großer Teil dieser Personengruppe sind Kinder und Jugendliche, von denen viele bereits in Deutschland geboren oder zumindest aufgewachsen sind. Leider zielt auch dieser Entwurf nicht auf ein Ende der bisherigen Praxis der so genannten „Kettenduldungen“ und zeigt somit für die Mehrheit der geduldeten Flüchtlinge auch keine bessere Perspektive für ein Leben in Deutschland auf.

Als Rechtfertigung dieser menschenunwürdigen Politik gegenüber langjährig geduldeten Flüchtlingen wird von Seiten der deutschen Politik immer wieder angeführt, dass eine Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme verhindert werden muss. Diese Darstellung klingt nachvollziehbar, erweist sich aber bei genauerer Betrachtung als populistischer Versuch, die gesellschaftliche Stimmung gegenüber Flüchtlingen negativ zu beeinflussen.

Bis Ende 2004 wurden laut statistischem Bundesamt 230.107 Personen als Empfänger des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) registriert. Die Nettoausgaben für die gesamten Leistungen an diese Personengruppe betrug 1.2 Mrd. Euro. Das entspricht pro Person ca. 5.214 Euro jährlich, monatlich 434,50 Euro und täglich ca. 14,20 Euro.

Leistungen nach dem AsylbLG erhalten die Personengruppen, die im Falle der Bedürftigkeit keinen Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II zur Sicherung des Existenzminimums haben. Die erheblich geringeren Leistungen nach dem AsylbLG erhalten dabei nicht nur geduldete Flüchtlinge, sondern auch AsylbewerberInnen in laufenden Asylverfahren und diejenigen, die aus humanitären Gründen ein Aufenthaltsrecht erhalten haben.
Nach § 3 AsylbLG wird „der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts […] durch Sachleistungen gedeckt“. Als „Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens“ erhalten Leistungsberechtigte von Beginn des 15. Lebensjahres 20,45 Euro und Alleinstehende bzw. Haushaltsvorstände 40,90 Euro monatlich als Barleistungen.

Diese Regelung hat zur Folge, dass viele Flüchtlinge keine Bargeldleistungen erhalten, sondern Gutscheine.
Der Vorwurf der „Zuwanderung“ in die sozialen Sicherungssysteme ist vor allem auch vor dem Hintergrund haltlos, dass vielen langjährig Geduldeten bis zum Januar 2005 bzw. November 2006 erst durch die Maßnahmen der Ausländerbehörden die Arbeitserlaubnisse entzogen wurden. Dadurch hatten die Betroffenen letztlich keine Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt komplett oder zumindest teilweise aus eigenen Mitteln zu bestreiten.

Angesichts dieser Tatsache stellt sich zumindest die Frage, mit welcher Motivation in den letzten zwei Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigten Flüchtlingen die Arbeitserlaubnisse entzogen wurden und sie so in die Sozialsysteme gedrängt wurden. Wie viele Menschen wurden von dieser Maßnahme betroffen? Warum wird diese Tatsache nicht in der Öffentlichkeit thematisiert, sondern weiterhin so getan, als wäre eine Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen geradezu das Ziel der Flüchtlinge?

Die Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. wird seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes vom 1. Januar 2005 zunehmend von geduldeten Flüchtlingen in Anspruch genommen, denen die Arbeitserlaubnis entzogen wurde. Viele von ihnen leiden nach wie vor unter den psychosozialen Folgen dieses Verlustes der Selbstständigkeit.

Angesichts der Tatsache, dass Deutschland mit über 800 Mrd. Euro Warenwert im vergangenen Jahr zum vierten Mal in Folge Exportweltmeister wurde und der offensichtlich problemlosen Zustimmung zum Tornado-Einsatz in Afghanistan, der Kosten in Höhe von mehr als 70 Millionen Euro verursacht, ist es schon erstaunlich, dass die Versorgung von schutzbedürftigen Flüchtlingen und ihren Familien mit täglich 14,20 Euro pro Person derart problematisiert wird.

Die langjährigen Erfahrungen in der Beratung und Begleitung von Flüchtlingen zeigen, dass die psychosozialen Probleme und psychosomatischen Erkrankungen umso stärker zunehmen, je länger die Zeit des unsicheren Aufenthaltes in Deutschland andauert. Diese Erfahrungen haben zugleich gezeigt, dass die frühzeitige Berücksichtigung der psychosozialen Probleme und gerade auch der vorangegangenen Traumatisierungen eine entscheidende Voraussetzung für die Durchführung angemessener Verfahren und Entscheidungen darstellt, wodurch sich letztlich gegebenenfalls eine Verschlimmerung des Gesundheitszustandes sowie eine Retraumatisierung der Flüchtlinge verhindern lässt.

Die Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. kämpft seit zehn Jahren für eine bessere, gesündere und menschenwürdigere Lebenssituation von Flüchtlingen und ihren Familien. Sie ist aufgrund ihrer umfangreichen Erfahrungen, mehr denn je davon überzeugt, dass eine gesicherte Aufenthaltssituation eine Lösung für die betroffenen Flüchtlinge, aber auch für die Aufnahmegesellschaft darstellt.

Vor der endgültigen Abstimmung des am 28. März durch das Bundeskabinet beschlossenen Gesetzentwurfes durch Bundestag und Bundesrat in den kommenden Wochen/Monaten fordert die Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum die politisch Verantwortlichen dazu auf, eine wirklich humane Regelung für geduldete Flüchtlinge zu finden, die ihr Bleiberecht und die Arbeitserlaubnis in Deutschland sichert. Dazu gehört vor allem eine Regelung, die gerade die Schwächsten unter den Flüchtlingen (Kinder und Jugendliche, Alte, Kranke, Traumatisierte und große Familien) berücksichtigt, statt sie, wie bisher beabsichtigt, allein aus angeblichen Kostengründen auszuschließen. Entscheidend ist vor allem, dass die beabsichtigten Regelungen so klar gefasst werden, dass eine unterschiedliche Auslegung und Praxis der Ausländerbehörden ausgeschlossen wird.