Anerkannte Standards zur interdisziplinären Begutachtung von Folterfolgen bietet das Istanbul-Protokoll. Mit dessen Hilfe können Geflüchtete eine umfassende Dokumentation ihrer Folterspuren erhalten, mit der sie einerseits im Asylverfahren beweisen können, dass sie gefoltert wurden und damit als besonders schutzbedürftig einzustufen sind. Andererseits halten sie mit der gerichtsverwertbaren Dokumentation des an ihnen begangenen Verbrechens einen gewichtigen Beweis in Händen, um später die Täter vor Gericht bringen zu können.
Anlässlich der aktualisierten Neuauflage hat die unabhängige Organisation International Rehabilitation Council for Torture Victims (IRCT) eine umfassende Fragerunde mit international anerkannten Expert*innen veröffentlicht:
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Die MFH Bochum setzt sich stetig für die Anwendung und Anerkennung des Protokolls ein und bietet entsprechende Schulungen an. Interdisziplinäre Projekte wie InTo Justice enthalten das Istanbul-Protokoll als zentrales Element.