Sozialarbeit und psychosoziale Beratung
Die Arbeit des Flüchtlingssozialdienstes zielt auf die Verbesserung der prekären Lebensbedingungen unserer KlientInnen ab, von denen Asylsuchende/Flüchtlinge durch restriktive Gesetze betroffen sind. Dazu zählen das erzwungene Leben in Flüchtlingsunterkünften, temporäres oder dauerhaftes Arbeitsverbot, der mangelnde Zugang zu Gesundheitseinrichtungen und weitere bereits ausgeführte Restriktionen. Die Verbesserung dieser Bedingungen ist existentiell für die Zielgruppe, da diese bei Fortbestehen krankmachende Faktoren darstellen und so die dringend notwendige psychosoziale Stabilisierung traumatisierter KlientInnen schwächen oder gar verhindern.
Wesentliche Aufgaben des Flüchtlingssozialdienstes sind:
- Beratung, Begleitung, Betreuung und Hilfestellung für einzelne AsylbewerberInnen und ihre Familienangehörigen,
- Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung,
- Vermittlung zu anderen Beratungsstellen bzw. anderen Institutionen oder Behörden.
Schwerpunkte der Beratung sind:
- Verfahrensberatung von Flüchtlingen und konkrete Hilfestellung beim Asylverfahren bzw. Asylfolgeantrag,
- Aufenthaltsrechtliche bzw. ausländerrechtliche Hilfestellung,
- Hilfen bei der Orientierung innerhalb des hiesigen Lebensumfeldes und der Entwicklung realistischer Ziele und Perspektiven,
- Vermittlung von Informationen über das deutsche Schul- und Bildungssystem,
- Weitergabe von Informationen über die deutsche Sozialgesetzgebung und die deutsche Rechtsordnung,
- Beratung von Flüchtlingen beim Auftreten von Problemen im sozialen, psychischen, gesundheitlichen und persönlichen Bereich.
Die KlientInnen erhalten im umfassende Beratung sowie psychosoziale Betreuung zur Bewältigung ihrer Probleme im sozialen, psychischen, gesundheitlichen und persönlichen Bereich. Die stetige schrittweise Verbesserung der Lebens-, Arbeits-, und Wohnverhältnisse bildet einen Schwerpunkt zur Unterstützung der psychosozialen Stabilisierung. Zusätzlich werden die KlientInnen in auftretenden Krisensituationen (z.B. akute Abschiebungsgefahr) intensiv begleitet.
Der Sozialdienst übernimmt in Vertretung der KlientInnen zu deren psychischer Entlastung auch die Regelung wichtiger Angelegenheiten mit Behörden (z.B. Ausländerbehörde, Sozialamt etc.) sowie anderen Personen, die für die aktuelle Lebenssituation der KlientInnen bedeutsam sind. Der Sozialarbeiter begleitet zu Terminen mit RechtsanwältInnen und bildet aufgrund seines Fachwissens zur Asyl- und Sozialgesetzgebung verknüpft mit den detaillierten Kenntnissen zur individuellen Lebenssituation der betreuten KlientInnen eine wichtige Schnittstelle zwischen diesen und den o. g. Instanzen. Auch Hausbesuche werden gemacht. Bei Bedarf wird zusätzlich auch an andere Beratungsstellen weitervermittelt. Darüber hinaus vermittelt der Sozialdienst relevante Informationen zum deutschen Rechts- und Sozialsystem, dem Schul- und Bildungssystem, der Sozialgesetzgebung etc. Die Vermittlung soll die KlientInnen vorbereiten und in der Phase der Orientierung in ihrem neuen Lebensumfeld unterstützen. Der Sozialarbeiter hilft bei der Entwicklung von Strategien im Umgang mit den Anforderungen des Alltags und bei der Identifizierung realistischer Lebensperspektiven und – ziele für die nähere Zukunft, welche dann in enger Absprache mit den KlientInnen umgesetzt werden.
In seiner Funktion als psychosozialer Berater bietet er Unterstützung im Falle des Auftretens von psychologischen Problemen wie Konflikte im familiären oder partnerschaftlichen Bereich, Schulschwierigkeiten bei Kindern und Jugendlichen und anderen Situationen, die im alltäglichen Leben der KlientInnen zu Problemen führen.
Die KlientInnen erfahren durch das dargestellte Angebot eine gezielte Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Belange im alltäglichen Leben. Ziel dabei ist die Vermeidung oder Reduktion von zusätzlichen psychischen Belastungen bei schweren Traumatisierungen.