Spendenaufruf der MFH Bochum e.V.: Flüchtlingsrechte sind Menschenrechte!

01.12.2008

Pressemittteilung/Spendenaufruf
der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum e.V.

Spendenkonto:
Kontonummer: 24401341
bei Sparkasse Bochum, Bankleitzahl: 430 500 01

Spenden an den „Medizinische Flüchtlingshilfe e.V.“ sind
steuerlich abzugsfähig.

Flüchtlingsrechte sind Menschenrechte!

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,

am 10. Dezember jährt sich zum 60. Mal der Tag der „Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte“ durch die Vereinten Nationen.
Doch auch sechzig Jahre danach werden Flüchtlingen in Deutschland
elementare Menschenrechte verwehrt, wie das Recht auf angemessene Gesundheitsversorgung,
Arbeit, Bildung, eigenen Wohnraum und freie Wahl des Aufenthaltsortes
sowie viele andere für uns selbstverständliche Dinge.
Stattdessen sind die meisten Flüchtlinge dauerhaft von Abschiebung
in die Länder bedroht, aus denen sie vor Verfolgung, Folter und Krieg
geflohen sind, um hier ein besseres und menschenwürdigeres Leben
für sich und ihre Kinder zu finden.

Die Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. setzt sich als sozialmedizinische
Menschenrechtsorganisation seit mittlerweile elf Jahren erfolgreich für
Flüchtlingsrechte ein und bittet Sie um Ihre Unterstützung!

Mit Ihrer Spende oder Mitgliedschaft bei der MFH Bochum helfen
Sie dabei:

– die durch das hiesige Gesundheitssystem verwehrte medizinische Versorgung
sicherzustellen
– Psychotherapie für durch Folter und Krieg schwer traumatisierte
Kinder und Erwachsene zu finanzieren
– die intensive psychosoziale Betreuung und Begleitung durch unseren Sozialdienst
aufrecht zu erhalten
– gegen die Straflosigkeit weltweiter schwerer Menschenrechtsverletzungen
zu kämpfen und die politisch Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.

Wir danken herzlich für Ihre Unterstützung und
wünschen Ihnen ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2009!

Kirsten Ben Haddou, Öffentlichkeitsarbeit

Eine steuerabzugsfähige
Spendenquittung erhalten Sie Ende Januar 2009.