MFH fordert Rechtssicherheit zur Wohnsitzpflicht in Bochum

 27.10.2016

MFH fordert Rechtssicherheit zur Wohnsitzpflicht in Bochum

Anlässlich der heutigen Ratssitzung (27.10.2016)  fordert die MFH eine rechtliche Klarstellung hinsichtlich der Wohnsitzauflage. Aufgrund der lautstarken Proteste von Flüchtlingen vor dem Bochumer Rathaus hatte der Stadtrat im September entschieden, eine rückwirkende Wohnsitzauflage für Flüchtlinge, die seit Beginn des Jahres in Bochum leben, abzulehnen. Durch eine Presseerklärung der Stadt vom 20. Oktober 2016 scheint dies nun in Frage gestellt. Hier schreibt die Stadtverwaltung, dass all jene Flüchtlinge, die zwischen dem 1. Januar und 5. August 2016 nach Bochum kamen, einen Härtefallantrag stellen können um zu bewirken, dass sie in Bochum bleiben dürfen und weiterhin ihre Sozialleistungen durch das Jobcenter beziehen können. Dies bedeutet, dass der Ratsbeschluss von September ad absurdum geführt wird, denn nur wenn die Wohnsitzauflage rückwirkend angewandt wird besteht überhaupt erst der Anlass einen Härtefallantrag stellen zu müssen.

Die MFH Bochum fordert daher alle Ratsmitglieder und die Stadt Bochum auf, rechtsverbindlich klarzustellen, dass der Ratsbeschluss von September umgesetzt wird, die Wohnsitzauflage nicht rückwirkend zum 1. Januar 2016 angewandt wird und dafür zu sorgen, dass in dieser Sache keine weitere Verwirrung entsteht. Alternativ soll der Bochumer Stadtrat beschließen, dass alle Flüchtlinge, die vor Inkrafttreten der Wohnsitzauflage in Bochum lebten, als Härtefälle gelten und die Stadtverwaltung entsprechend Schreiben hierfür aufsetzt. Flüchtlinge, die vor Krieg und Gewalt flohen, um hier Sicherheit zu finden, sollten nicht länger mit der Angst konfrontiert werden, erneut gezwungen zu sein, ihre neue Heimat zu verlassen, nachdem sie über Monate hinweg in Bochum ein neues Leben begannen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Bianca Schmolze, Öffentlichkeitsreferentin, unter 0234-9041382 bzw. pr@mfh-bochum.de