MFH fordert die Einhaltung des Rechts auf Rehabilitation und Dokumentation von Folter

Als Mitgliedszentrum der Bundesarbeitsgemeinschaft psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer BAfF unterstützt die MFH Bochum anlässlich des Internationalen Tags zur Unterstützung von Folterüberlebenden am 26. Juni die Forderung der BAfF an die Bundesregierung, mehr für die Rechte von Folterüberlebenden zu tun. Folterüberlebende sind besonders Schutzbedürftige, die neben einem sicheren Aufenthalt auch die Möglichkeit einer Rehabilitation und Dokumentation der Folterfolgen suchen. Das Istanbul Protokoll als Dokumentationsstandard ermöglicht die Generierung gerichtsfester Beweise über physische und psychologische Folgen der Folter.

Auch als Mitgliedszentrum des International Rehabilitation Council for Torture Victims IRCT engagiert sich die MFH Bochum seit Jahren dafür, die Rechte von Folterüberlebenden zu stärken und das Istanbul Protokoll als von der UN anerkannter Dokumentationsstandard in Deutschland zu implementieren. So findet in Bochum vom 13. -16.11.2019 ein interdisziplinäres Training zum Istanbul Protokoll mit internationalen Expert*innen statt, auf das wir an dieser Stelle gerne hinweisen möchten. (Mehr Informationen unter: https://mfh-bochum.de/events/training-zum-istanbul-protokoll/)

Im sogenannten General Comment Nr. 4 zur Antifolterkonvention, welcher im Februar 2018 verabschiedet wurde, wurde das Recht auf Rehabilitation festgeschrieben. Die Unterzeichnerstaaten sind verpflichtet, Folterüberlebenden Zugang zu psychologischer Rehabilitation zu ermöglichen und in Asylverfahren darauf zu achten, dass Folterüberlebende aufgrund traumatischer Folgen nicht benachteiligt werden. Darüber hinaus sollen die Unterzeichnerstaaten gewährleisten, dass Folterüberlebende eine unabhängige medizinische Untersuchung im Einklang mit dem Istanbul Protokoll erhalten. (www.ohchr.org/Documents/HRBodies/CAT/CAT-C-GC-4_EN.pdf)

Deutschland hat sich dazu verpflichtet, die Antifolterkonvention umzusetzen. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, sich stärker dafür einzusetzen

  • dass Folterüberlebende als besonders Schutzbedürftige frühzeitig identifiziert werden
  • den Zugang für Überlebende zu spezialisierten Einrichtungen wie der MFH Bochum zu erleichtern
  • psychosoziale Zentren wie die MFH nachhaltig und langfristig zu finanzieren, um eine ebenso nachhaltige und spezialisierte Versorgung für Folterüberlebende zu gewährleisten

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Bianca Schmolze, Menschenrechtsreferentin der MFH Bochum, unter b.schmolze(a)gerechtigkeit-heilt.de bzw. telefonisch unter 0234-9128847