MFH fordert: Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz in den Vermittlungsausschuss

Für die Rechte von Geflüchteten in Deutschland

Anlässlich des Internationalen Tags des Flüchtlings am 20. Juni 2019 wendet sich die Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum mit einem Appell an die Abgeordneten der Bundesländer.

Am 7. Juni 2019 hat der Bundestag das umstrittene Geordnete-Rückkehr-Gesetz verabschiedet. Ein Gesetzespaket, welches zahlreiche Maßnahmen beinhaltet, um die Rechte von Flüchtlingen noch weiter zu beschränken. Verabschiedet wurde unter anderem die geplante Inhaftierung von Menschen, die abgeschoben werden sollen, in reguläre Haftanstalten. Auch erhalten die Behörden mit dem neuen Gesetz das Recht, die Wohnungen derer zu betreten, dessen Abschiebung sie durchsetzen wollen. Wer nach 30 Tagen seiner Ausreisepflicht nicht nachkommt, soll verhaftet werden können.

Die MFH Bochum ist ein psychosoziales Zentrum und Therapiezentrum für Überlebende von Folter und Krieg. Die geplanten Maßnahmen lösen schon jetzt bei vielen Menschen, die zu uns kommen, Angst aus. Sie haben oftmals Gewalt durch staatliche Stellen in den Herkunftsländern erlebt, sie haben Verfolgung, Missbrauch und Folter überlebt. Nun müssen sie erfahren, dass sie in Deutschland nicht geschützt werden, sondern erneut Verfolgung und Inhaftierung befürchten müssen obwohl sie nichts Kriminelles zu verantworten haben.

Neben der geplanten Inhaftierung von Asylsuchenden wurden zahlreiche weitere Maßnahmen verabschiedet mit dem Ziel, ein deutliches Signal an jene zu richten, die nach Deutschland kommen möchten, um Schutz zu suchen. Diese Botschaft lautet: „Geht weg und bleibt weg!“

So sollen jene, die ihre Identität nicht belegen können, eine „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ erhalten – eine Form der Sanktionierung, ungeachtet der Tatsache, dass viele Flüchtlinge ohne Papiere nach Deutschland kommen, weil sie schlicht keine haben und sie auch nicht bei ihren Konsulaten oder Botschaften erhalten. Die Bundesregierung wirft diesem Personenkreis schlicht Betrugsversuch vor und bestraft sie mit Arbeitsverbot, Wohnsitzauflagen und sogar Bußgeldern.

Das Gesetzespaket wird nicht nur von zahlreichen Menschenrechtsorganisationen kritisiert. Auch der Rechtsausschuss des Bundesrats fordert, das Gesetzespaket an den Vermittlungsausschuss zu überweisen. Das Gesetz verstoße eindeutig gegen Europarecht und untergrabe rechtsstaatliche Mindeststandards. Menschen, die ausreisepflichtig seien, und ihre Familien dürfen nicht mit Kriminellen zusammen inhaftiert werden, denn sie haben sich keines Verbrechens schuldig gemacht.

Daher fordert die MFH Bochum die Abgeordneten in den Bundesländern auf, sich für die Rechte von Asylsuchenden einzusetzen und das Gesetz als Einspruchsgesetz an den Vermittlungsausschuss des Bundesrates zu überweisen, um es dort hoffentlich zu kippen.

„Die Menschen sind hier, weil sie ein Recht darauf haben, hier Schutz zu suchen“, erklärt Christian Cleusters, Geschäftsführer der MFH Bochum. „Die Bundesregierung muss endlich aufhören die Rechte von Flüchtlingen zu verletzen, um den rechtspopulistischen Diskurs zu bedienen. Stattdessen würde es der Bundesregierung gut stehen, wenn sie in Europa ein Vorbild wäre indem sie Flüchtlingen den nötigen Schutz gewährt.“

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Bianca Schmolze, Menschenrechtsreferentin der MFH Bochum, unter 0234-9128847 oder an b.schmolze(@)gerechtigkeit-heilt.de