Sozialdienst für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge

Die MFH Bochum ist seit 2007 anerkannter Träger von Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen nach § 75 SGB VIII.

Ein Schwerpunkt der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen liegt auf der Beratung und psychosozialen Betreuung von so genannten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die im Sozialdienst alltagsnah bei der Bewältigung ihrer Lebenssituation unterstützt werden.

Dadurch sollen diese jungen Menschen in ihrer kognitiven, emotionalen und sozialen Entwicklung gestärkt werden. Kinder und Jugendliche sind, stärker noch als erwachsene Flüchtlinge, in der Gestaltung ihrer Lebensbedingungen eingeschränkt und benötigen umfassende psychosoziale Hilfestellungen, damit sie sich zu gesunden und eigenverantwortlichen Persönlichkeiten entwickeln können.

Durch den asylrechtlichen Status ist besonders die Situation der 16- bis 17-Jährigen prekär, da sie nach bisheriger Rechtslage wie erwachsene Asylbewerber in der Regel als verfahrensfähig gelten. Obwohl sie als Minderjährige gleichzeitig unter den Schutz des SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe fallen, sind sie meist genötigt, ihre ausländerrechtlichen Angelegenheiten selbst die Hand zu nehmen. Erfahrungen zeigen, dass unbegleitete Minderjährige überwiegend nicht in der Lage sind, die Bedeutung und Tragweite ihrer Verfahrensentscheidungen zu überschauen. Gerade in Bezug auf die aufenthaltsrechtlichen Aspekte bedarf es eines kompetenten Beistands, der durch die Sozialarbeit in der MFH abgedeckt werden kann.

Konkrete Zielsetzungen in der Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sind:

  • die Stärkung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit mit dem Ziel altersspezifische Entwicklungsaufgaben bewältigen zu können durch stabilisierende und präventive Maßnahmen
  • die Entwicklung von Konflikt- und Beziehungsfähigkeit
  • die Entwicklung von Perspektiven für die zukünftige Lebensplanung
  • die gezielte Sozialberatung des sie umgebenen Umfeldes (u.a. BetreuerInnen, Vormünder)
  • die Beratungen und Schulungen für BetreuerInnen, Vormünder und MultiplikatorInnen

Zur umfassenden Unterstützung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen arbeitet die Sozialarbeiterin eng mit den involvierten Jugendhilfeeinrichtungen, dem Jugendamt, den bestellten Vormündern, Behörden, RechtsanwältInnen und sonstigen wichtigen Bezugsperson der Jugendlichen zusammen. Der intensive Austausch mit dem umgebenden sozialen Umfeld der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge stellt im Sinne eines systemischen Ansatzes einen wichtigen Bestandteil zur Erreichung der Ziele dar. Durch die enge Einbindung wichtiger Bezugspersonen in den sozialarbeiterischen Prozess, soll ein die Jugendlichen stärkendes und stützendes Netzwerk aufgebaut werden.

In der Sozialberatung liegt neben ihren klassischen Aufgaben zur optimalen altersgerechten Versorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge ein zusätzlicher Fokus speziell auf:

  • der Beratung zur Aufenthaltssicherung unter Berücksichtigung der besonderen gesetzlichen Regelungen für Kinderflüchtlinge (z.B. beim Entscheidungsfindungsprozess zur Asylantragstellung  oder der Beantragung einer Duldung)
  • der Begleitung bei Behördengängen (z.B. zur Anhörung beim BAMF, Ausländerbehörde…)
  • der Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz in Kooperation mit Trägern, die sich auf berufliche Qualifizierungsmaßnahmen für Flüchtlinge spezialisiert haben (z.B. Xenos)
  • der Vermittlung von Kenntnissen zu Rechten und Pflichten im deutschen System mit dem Ziel, diese langfristig wahrnehmen zu können

Kooperiert wird intern auch mit dem Team der Psycho- und KunsttherapeutInnen. Dabei stehen zur Bewältigung traumatischer Erlebnisse gesprächs-, spiel- und kunsttherapeutische Angebote in der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum bereit.