Jahresbericht 2008 des Flüchtlingssozialdienstes der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum e.V.

 09.02.2009

Pressemitteilung der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum e.V.

Wiederherstellung der Menschenwürde durch
psychosoziale Versorgung von Flüchtlingen

Jahresbericht 2008 des Flüchtlingssozialdienstes der
Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum e.V. erschienen

Während jährlich Tausende von Flüchtlingen in den Wellen
der Meere spurlos und anonym geopfert werden, kann nur ein Teil von ihnen
die Festung Europa erreichen. Eine große Anzahl der Flüchtlinge,
die in Deutschland einreisen, sind traumatisiert. Sie leben mit einem
ungewissen Aufenthaltsstatus in Gemeinschaftsunterkünften mit anderen
traumatisierten Flüchtlingen, oft an isolierten Orten, mit sehr eingeschränktem
Zugang zu medizinischer Versorgung und zu Deutschkursen, ohne Arbeitserlaubnis
und lange Jahre ohne jegliche Perspektive; dies alles macht diese Menschen
krank.
Menschen, die unsere Hilfe benötigen, fühlen sich in einer total
ausweglosen Situation. Für diese Menschen versucht die Medizinische
Flüchtlingshilfe Bochum e.V. (MFH) da zu sein, ebenso für Folteropfer
und Überlebende von Krieg und Gewalt, und steht schutzbedürftigen
Menschen bei, die ihre Sicherheit in Deutschland suchen. So konnte in
den letzten elf Jahren die Stadt Bochum mit ihrer Medizinischen Flüchtlingshilfe
immer mehr ein Hoffnungspunkt für viele werden.

Ein Überblick über die wichtigsten Daten aus dem Jahr 2008:
Insgesamt haben im Jahr 2008 302 KlientInnen aus 31 Ländern den Flüchtlingssozialdienst
der MFH aufgesucht. Die Schwerpunktthemen 2008 waren psychosoziale Beratung
mit 45,8 % und Asyl- bzw. aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten mit 44,6
%. Seit dem Jahr 2004 ist die Anzahl der psychosozialen Kontakte höher
als die der Asyl- und aufenthaltsrechtlichen Themen. Wichtig ist, dass
nach der Bleiberechtregelung einige langjährig geduldete Flüchtlinge
eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23, Abs.1 des Aufenthaltsgesetzes
bekommen haben. Allerdings fallen viele dieser Personengruppe unter das
Asylbewerberleistungsgesetz.
Die gültige Aufenthaltserlaubnis nach § 23, Abs.1 wird denjenigen,
die nicht bis zum 31.12.2009 eine Arbeit finden, die sie komplett von
staatlichen Leistungen unabhängig macht, mit großer Wahrscheinlichkeit
entzogen werden; dadurch wird wegen der Abschiebungsangst und der möglichen,
damit verbundenen Retraumatisierung bei vielen dieser Personengruppe wieder
ein großer Bedarf nach unserer Begleitung und psychosozialer Versorgung,
besonderes bei Familien, entstehen.

Im Jahr 2008 konnten nach jahrelanger Begleitung und Unterstützung
durch die MFH 38 der Flüchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.
Ebenso mussten jedoch wegen unerträglicher Belastungen neun unserer
KlientInnen in einer psychiatrischen Klinik therapiert oder in einem Krankenhaus
stationär behandelt werden.

„Was die Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum im Jahr 2008
erreichen konnte, ist das Ergebnis einer kollektiven Arbeit auf einem
steinigen Weg, der nur mit der Hilfe und Zusammenarbeit aller MFH-Mitarbeiter
und -Unterstützer ermöglicht werden konnte. Ebenso kann man
in vielen Fällen das Engagement einiger Ärzte und Rechtsanwälte
sehen, die unsere Arbeit gerne unterstützen wollten.“ So Hanif
Hidarnejad, Sozialarbeiter und psychosoziale Berater. Er bedankt sich
bei Allen, die die Menschenrechtsarbeit der Medizinischen Flüchtlingshilfe
im Jahr 2008 unterstützt haben.

Ausführliche Daten finden Sie auf unserer Webseite
www.mfh-bochum.de
.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Flüchtlingssozialarbeiter
der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum e.V., Herrn Hanif Hidarnejad,
Tel.: 0234 – 32 59 272; E-Mail: sozialdienst@mfh-bochum.de