Grundrecht auf Asyl und Abschaffung des inhumanen Asylbewerberleistungsgesetzes

 19.06.2008

Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V.
Engelsburger Str. 168
44793 Bochum
Telefon 0234-3259272
Telefax 0234-9041381

Pressemitteilung

15 Jahre faktische Abschaffung des Asylrechtes
in der Bundesrepublik Deutschland

Zum Internationalen Jahrestag der Flüchtlinge fordert die
Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum die Sicherung eines menschenwürdigen
Lebens für Flüchtlinge in Deutschland und die uneingeschränkte
Wiederherstellung des Grundrechtes auf Asyl

Anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20. Juni wird in Deutschland
auch des 15. Jahrestages der faktischen Abschaffung des Asylrechtes gedacht,
ein trauriger Tag für Deutschland und die schutz-suchenden Flüchtlinge.

Am 26. Mai 1993 beschloss der Deutsche Bundestag gegen die Proteste breiter
Gesellschaftsschichten die Änderung des Artikels 16 des Grundgesetzes
(GG). Diese Entscheidung bedeutet eine massive Einschränkung, ja
eine faktische Abschaffung des Grundrechtes auf Asyl, denn der abstrakt
formulierte Grundsatz in Absatz 1 des Artikels 16a GG („Politisch
Verfolgte genießen Asylrecht.“) wird durch die Ausnahmen in
den nachfolgenden Absätzen systematisch beschnitten und ausgehöhlt.
Mit der Manifestierung der so genannten „Drittstaatenregelung“
kann sich kein Flüchtling mehr auf das individuelle Grundrecht auf
Asyl berufen, wenn er über eine Landgrenze in die Bundesrepublik
Deutschland einreist. So wurden im Zeitraum von Januar bis Dezember 2007
lediglich 304 Personen (1,1 %) als Asylberechtigte nach Artikel 16a des
Grundgesetzes anerkannt.

Neben der faktischen Abschaffung des Asylrechtes gibt es in Deutschland
noch andere diskriminierende Gesetze gegen Flüchtlinge, u.a. das
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Durch dieses Gesetz wird „der
notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits-
und Körperpflege […] grundsätzlich durch Sachleistungen gedeckt“.
Leistungen zur medizinischen Versorgung werden bei akuter Krankheit bzw.
akutem Behandlungsbedarf, bei schmerzhafter Krankheit sowie für zur
Sicherung der Gesundheit unerlässliche Behandlungen gewährt.
Die Formulierung „akute Erkrankung“ verdeutlicht, dass eine
chronische Erkrankung grundsätzlich keinen Leistungsanspruch bedeutet.

Diese Maßnahmen haben für die Flüchtlinge und ihre Familienangehörigen
in Deutschland ein zutiefst repressives Umfeld geschaffen, das sehr leicht
verschiedene psychische bzw. psychosoziale Erkrankungen auslöst.
Diese rechtsstaatswidrige Abschreckung verhindert die Integration, zudem
trägt die inhumane Behandlung der Asylsuchenden zu ihrer Stigmatisierung
und Ausgrenzung bei.

Die Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. fordert die Bundesregierung
und den Bundesrat dazu auf, sämtliche Änderungen im Grundgesetz,
die seit dem 23. Mai 1993 zur faktischen Abschaffung des Asylrechts in
Deutschland vorgenommen wurden, uneingeschränkt zurückzunehmen!
Ebenso fordert die Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. die
sofortige Abschaffung des inhumanen und diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes!

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte
an den Flüchtlingssozialarbeiter der Medizinischen Flüchtlingshilfe
Bochum e.V., Herrn Hanif Hidarnejad:
Tel.: 0234-325 92 72
E-Mail: sozialdienst@mfh-bochum.de

Näheres erfahren Sie auch im Jahresbericht
2007
des Flüchtlingssozialdienstes der MFH und dem Hintergrundbericht
“15
Jahre faktische Abschaffung des Asylrechts in der BRD”
.